Rechtsprechung
   LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34590
LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14 (https://dejure.org/2014,34590)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2014 - 15 Sa 636/14 (https://dejure.org/2014,34590)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2014 - 15 Sa 636/14 (https://dejure.org/2014,34590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zeitbefristung; widersprüchliche Beendigungszeitpunkte: Auflösung des Widerspruchs durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zeitbefristung; widersprüchliche Beendigungszeitpunkte: Auflösung des Wider-spruchs durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB

  • IWW

    § 15 Abs. 1 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 17 S. 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 17 S. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 305 Abs. 1 S. 3 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristetes Arbeitsverhältnis und Weiterbeschäftigungsanspruch; Unwirksamkeit der Befristungsvereinbarung; Entfristung durch Weiterbeschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 15 Abs. 1
    Befristetes Arbeitsverhältnis und Weiterbeschäftigungsanspruch

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Wird etwa in einem Formulararbeitsvertrag eine Befristungsabrede getroffen, bei der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Zeitbefristung vorzeitig durch Eintritt einer oder mehrerer auflösender Bedingungen enden kann, so ist die vorzeitige Beendigungsmöglichkeit im Vertragstext deutlich erkennbar hervorzuheben (BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06, DB 2008, 133).

    Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 7 AZR 605/06 betraf eine von der vorliegenden abweichende, andere Konstellation.

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10, NZA 2011, 1346).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    aa) § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG steht dem nicht entgegen, da das zuvor zwischen den Parteien ab dem 01.10.2009 durchgeführte Berufsausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis im Sinne des sog. Vorbeschäftigungsverbots ist (BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10, NZA 2012, 255).
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Auf das konkrete Vorbringen der Beklagten, dass sich die Klägerin in dieser Zeit entweder im Berufsschulunterricht befunden oder dienstfrei gehabt habe, hätte die für die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05, NZA 2006, 154) im Einzelnen darstellen müssen, aufgrund welcher vertraglichen Absprachen sie in dem streitigen Zeitraum an welchen Tagen und in welchem Umfang von der Beklagten zugewiesense Tätigkeiten geleistet haben will.
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach §§ 133, 157 BGB auszulegen und zwar mit der Maßgabe, dass eine Auslegung einheitlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn in der Weise vorzunehmen ist, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung die Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, NZA 2013, 1024; vgl. BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10 m.w.N., EzA TzBfG § 4 Nr. 22).
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    ee) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl die Doppelbefristung wie auch die Kombination von auflösender Bedingung oder Zweckbefristung mit einer zeitlichen Höchstbefristung rechtlich möglich sind (so zuletzt noch BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12, NZA-RR 2014, 408 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Damit sind im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten der Klägerin auch so klar und präzise wie möglich umschrieben (vgl. BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06, BGHZ 170, 1).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2014 - 15 Sa 636/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach §§ 133, 157 BGB auszulegen und zwar mit der Maßgabe, dass eine Auslegung einheitlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn in der Weise vorzunehmen ist, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung die Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12, NZA 2013, 1024; vgl. BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10 m.w.N., EzA TzBfG § 4 Nr. 22).
  • ArbG Herford, 26.11.2020 - 1 Ca 1147/19
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Verwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung (BAG, Urteil vom 20.8.2014 - 10 AZR 453/13, NZA 2014, 1333, 1335; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.2014 - 15 Sa 636/14, juris Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht